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   LG Neuruppin, 21.03.1997 - 14 Qs 25 Js 1920/95 (26/97)   

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https://dejure.org/1997,11374
LG Neuruppin, 21.03.1997 - 14 Qs 25 Js 1920/95 (26/97) (https://dejure.org/1997,11374)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 21.03.1997 - 14 Qs 25 Js 1920/95 (26/97) (https://dejure.org/1997,11374)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 21. März 1997 - 14 Qs 25 Js 1920/95 (26/97) (https://dejure.org/1997,11374)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einwurf einer Niederlegungsbenachrichtigungskarte in den Gemeinschaftsbriefkasten eines Mehrparteienwohnhauses; Sinn und Zweck des § 13 Abs. 1 S. 1 Post-Kundenschutzverordnung (PKV); Pflicht zur Anbringung eines Einzelbriefkastens; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2337
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 19.10.2000 - IX ZB 69/00

    Wirksamkeit der Ersatzzustellung durch Niederlegung

    Es kann dahinstehen, ob, wie das Landgericht Neuruppin (NJW 1997, 2337; zust. Westphal NJW 1998, 2413; abl. Eyinck NJW 1998, 206) meint, sich aus § 13 der Post-Kundenschutzverordnung vom 19. Dezember 1995 (BGBl. I S. 2016), in Kraft getreten am 1. Januar 1996, ergibt, daß die Postsendung - auch eine Benachrichtigung gemäß § 182 ZPO - grundsätzlich nur über einen Einzelbriefkasten des Empfängers zugestellt werden dürfe.
  • OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 82/00

    Ersatzzustellung bei Gemeinschaftsbriefkasten

    Der Meinungsstreit dazu, ob aus § 13 der Post-Kundenschutzverordnung vom 19.12.1995 zu folgern sei, dass auch eine Benachrichtigung gemäß § 182 ZPO nur über einen Einzelbriefkasten des Empfängers wirksam bewirkt werden könne (so LG Neuruppin, NJW 1997, 2337; zust. Westphal, NJW 1998, 2413; abl. Eyinck, NJW 1998, 206), ist überholt, da jene Verordnung Ende 1997 gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 2 PostG n.F. außer Kraft getreten ist (hierauf weist der BGH, a.a.O., hin).
  • AG Itzehoe, 18.05.2004 - 57 C 361/04

    Abschluss eines Kaufvertrags unter ausschließlicher Verwendung von

    Die Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers ergibt sich dabei aus der "Unsichtbarkeit des Vertragspartners und des Produkts" (Martinek, NJW 1998, 207 [LG Neuruppin 21.03.1997 - 14 Qs 25 Js 1920/95]).
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